Hintergrundinformationen zum Lichtsperrsignal

Im ursprünglichen Hauptartikel wurde das Lichtsignal als RA12 bezeichnet. Einige Leser haben den Spur-G-Blog auf diesen Fehler hingewiesen. Hier die richtigen Hintergrundinformationen:

Das Signal Ra 12 ist gemäß Signalbuch der DB das weiß/rote Grenzzeichen zu verstehen. Dieser Grenzstein gibt an, bis zu welcher Stelle zwei in einer Weiche zusammenlaufenden Gleise belegt werden dürfen. Für Gartenbahner bietet z.B. Miniaturbeton solche Steine an.

Bei der ex-DR gab es ein Signal mit der Bezeichnung Ra 12, das dem heutigen Sh 1 als Lichtsignal entspricht. Dieses konnte auch an Hauptsignalen angebracht sein.

Das Lichtsperrsignal von MD Electronics kann die Signalbegriffe Sh 0 und Sh 1 zeigen. Sh 0 besteht aus zwei waagerechten roten Lichter und bedeutet „Zug- und Rangierhalt“. Bei elektronischen Stellwerken kann dieser Signalbegriff nur noch aus einem roten Licht bestehen. Der Signalbegriff Sh 1 besteht aus den beiden diagonalen weißen Leuchten. Dieses Signalbild gibt die „Rangiererlaubnis“.

Das auf dem Bild von MD Electronics zu sehende weiß/rot/weiß Mastschild bedeutet, dass bei einem gestörten Signal nur Züge mit schriftlichem Befehl der Fahrdienstleitung vorbeifahren dürfen bzw. bei Rangierfahrten eine mündliche Zustimmung der Fahrdienstleitung erteilt werden muss.

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